Startseite > Pflege > Pflegebedürftigkeit > Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Mit einem persönlichen Gutachten entscheiden die Pflegekassen über die Pflegebedürftigkeit und auch einen jeweiligen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Damit entscheidet sich, ob und in welchem Umfang Ihnen Pflegeleistungen zustehen. Für die Erstellung des Pflegegutachtens beauftragen die gesetzlichen Pflegeversicherungen in der Regel einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Bei Privatversicherten übernimmt der medizinische Dienst MEDICPROOF diese Aufgabe.
Der Gutachter vereinbart einen Termin mit Ihnen und kommt zu Ihnen nach Hause. Er kann sich so ein klares Bild von Ihrem häuslichen Umfeld verschaffen und gut einschätzen, welche Hilfen nötig sind. Bei diesem Termin sollten am besten auch Angehörige oder Freunde anwesend sein, die genau mit Ihrer Situation vertraut sind und Sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen. Für die Begutachtung müssen Sie auch alle relevanten Unterlagen parat haben – am besten mit Kopien, die Sie dem Gutachter mitgeben können. Dazu zählen zum Beispiel:
Zu beachten ist, dass sich das sogenannte Begutachtungsinstrument, also die Art der Begutachtung, durch das Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, geändert hat. Vor dieser Reform lag der Fokus bei der Einstufung des Pflegebedarfs hauptsächlich auf physischen Beeinträchtigungen und der benötigten Zeit für die Verrichtung von körperlichen Aufgaben (z.B. Essen, Waschen, Treppensteigen etc.). Inzwischen werden geistige, kognitive und psychische Beeinträchtigungen in gleichem Maße berücksichtigt. Was zählt, ist, wie selbstständig der Mensch noch ist, welche Fähigkeiten er weiterhin hat und was für Hilfen er im Alltag braucht. Der Fragenkatalog des Gutachters deckt sechs Lebensbereiche und 64 Kriterien ab.
Modul 1: Mobilität (10 %) – Beispiele:
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) – Beispiele:
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) – Beispiele:
Modul 4: Selbstversorgung (40 %) – Beispiele:
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) – Beispiele:
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) – Beispiele:
Für die Module 2 und 3 gilt: Es wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl gewichtet.
In jedem der sechs Bereiche vergibt der Gutachter Punkte für die Antworten auf die Fragen. Die einzelnen Module werden dabei unterschiedlich gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Je höher dieser ist, desto umfangreicher sind die erhältlichen Pflegeleistungen. Folgende fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen) gibt es:
Pflegegrad 1 (12,4 bis unter 27 Punkte) | Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5) | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte) | Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte) | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte) | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Nutzen Sie auch unseren Pflegegradrechner: Möchten Sie erfahren, welcher Pflegegrad für Sie oder eine andere Person möglicherweise in Frage kommt, dann hilft Ihnen unser Pflegegradrechner. Hier beantworten Sie Fragen insbesondere zu Selbstständigkeit und Hilfsbedarf – angelehnt an die Kriterien, die auch die Pflegekassen heranziehen, um einen Pflegegrad zu bestimmen.
Falls Ihr Pflegebedarf größer wird oder Sie der Ansicht sind, dass Sie von Anfang an einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Lesen Sie dazu unseren Artikel Pflegegrad erhöhen.
In unserem Pflegehilfsmittel-Vergleichs-Portal finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten. Von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegepersonen erleichtern, über Gehhilfen und Gesundheitsschuhe bis zu medizinischen Geräten.
Die von uns gelisteten Anbieter wurden einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. So können Sie sicher sein, dass Sie nur Produkte & Angebote seriöser Händler sehen.
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie etwas in unserem Informationsportal vermissen oder einen Fehler entdecken. So können wir unser Angebot weiter verbessern. Unsere Redakteure freuen sich über jede Rückmeldung.